Ist der Lichtoperator nur ein technischer Akteur?
Eine Neuordnung der kreativen Verantwortung
Die Veranstaltungsbranche durchläuft einen fundamentalen Wandel, getrieben von technologischen Innovationen und steigenden kreativen Anforderungen. In diesem dynamischen Umfeld nimmt der Lichtoperator eine zentrale Position ein. Die aktuelle Initiative der IGVW1 zur Standardisierung dieses Berufsbildes markiert einen Wendepunkt, dessen Auswirkungen sorgfältig analysiert werden müssen.
Die Rolle des Lichtoperators vereint technische Präzision mit künstlerischer Vision. Diese Symbiose wird besonders bei Live-Events deutlich, wo spontane kreative Entscheidungen gefordert sind. Ähnlich einem Musiker, der in Echtzeit mit der Bühnenperformance interagiert, erschafft der Lichtoperator visuelle Erlebnisse, die das Publikum fesseln2. Die künstlerische Autonomie zeigt sich besonders im „Busking“ – der improvisierten Lichtsteuerung während einer Live-Show – wo einzigartige Lichtkunstwerke spontan entstehen.
Ein besonderer Reichtum des Berufs liegt in der Vielfalt der beruflichen Hintergründe. Quereinsteiger aus verschiedenen handwerklichen und technischen Bereichen bringen wertvolle Perspektiven ein und tragen maßgeblich zur Innovation in der Branche bei. Diese Diversität fördert die künstlerische Entwicklung und technische Weiterentwicklung gleichermaßen.
Die sozioökonomische Dimension unterstreicht die Bedeutung der künstlerischen Anerkennung. Der Zugang zur Künstlersozialkasse (KSK) sichert eine bezahlbare soziale Absicherung in einer Branche mit schwankendem Einkommen3. Zusätzlich eröffnet die VG Bildkunst neue Verwertungsmöglichkeiten für kreative Lichtkunst, besonders im digitalen Bereich und Social Media, was zusätzliche Einnahmequellen erschließt4.
Der aktuelle Entwicklungsprozess des Berufsbildes durch den VLLV e.V. und seine Arbeitsgruppe wirft jedoch kritische Fragen auf. Die Dominanz etablierter Lichtdesigner in der Arbeitsgruppe und die mangelnde Einbindung der breiten Branchenperspektive lassen vermuten, dass hier Partikularinteressen verfolgt werden. Besonders bedenklich erscheint der Versuch, die künstlerische Dimension des Berufs zu minimieren, wodurch Lichtoperatoren von wichtigen Rechten und Vergütungen ausgeschlossen werden könnten.
Die scheinbar strategische Ausrichtung auf eine rein technische Definition des Berufs könnte darauf abzielen, Urheberrechte ausschließlich Lichtdesignern vorzubehalten und gleichzeitig KSK-Abgaben zu vermeiden. Diese kurzfristig gedachte Strategie gefährdet nicht nur die soziale Absicherung der Lichtoperatoren, sondern untergräbt auch das Vertrauen innerhalb der Branche und hemmt deren Innovationskraft.
Die Anerkennung des Lichtoperators als künstlerischer Beruf ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Veranstaltungsbranche. Sie würde nicht nur die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Berufsgruppe stärken, sondern auch die kreative Vielfalt und Innovation in der gesamten Branche fördern. Ein ausgewogener, inklusiver Ansatz bei der Entwicklung des Berufsbildes ist daher unerlässlich, um das volle Potenzial dieser wichtigen Rolle zu erschließen und zu bewahren.
Diese Neuausrichtung muss die Realität der Branche widerspiegeln, in der Lichtoperatoren täglich beweisen, dass sie weit mehr sind als technische Ausführende. Eine faire und zukunftsorientierte Definition des Berufsbildes sollte sowohl die technische Expertise als auch die künstlerische Dimension umfassen, um die Qualität und Innovationskraft der Veranstaltungsbranche nachhaltig zu sichern.
- https://www.igvw.org/fachgruppen/fg-sqq-beleuchtungstechnik
- https://zentrumneuelichtkultur.de/justice-paris-accor-arena-2024
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuenstlersozialkasse-ein-leitfaden-fuer-soziale-absicherung-kuenstlerischer-und-publizistischer-selbststaendigkeit-219851.html
- https://www.bildkunst.de/mitgliedschaft
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